Förderprogramme

Intention und Ausrichtung

Im Rahmen dieses Programms werden kooperative Projekte gefördert, die ihrerseits den nachhaltigen Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen innerhalb des Förderungsgebietes bewirken. Gefördert werden mehrjährige, kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Mindestens drei Projektpartner müssen sich zu diesem Zweck bereits als Konsortium konstituiert haben bzw. konstituieren. Die Vergabe der Förderungen im Rahmen dieses Programms erfolgt nach dem Ausschreibungsprinzip.

Förderbare Kosten

Förderbar sind jene Kosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben stehen. Eine genaue Auflistung der förderbaren Kosten ist in der Richtlinie der Tiroler Zukunftsstiftung (vgl. Richtlinie S. 15f.) enthalten.

Fördernehmer

Im Rahmen dieses Programms werden Konsortien, bestehend aus mindestens drei Partnern, gefördert. Dabei müssen mindestens zwei Partner Unternehmen sein, die der Industrie, dem produzierenden Gewerbe oder der produktionsnahen Dienstleistung zugerechnet werden können.
Mindestens ein Kooperationspartner muss ein KMU sein. Zusätzlich gilt, dass höchstens 70 % der Kosten von einem einzelnen Unternehmen getragen werden können. Mindestens zwei Drittel der Partner müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben oder im Zuge der Bewilligung der Beihilfe errichten.

Art und Ausmaß der Förderung

Bis zu 45 % der förderbaren Kosten für Unternehmenspartner und bis zu 100 % der förderbaren Kosten für Forschungseinrichtungen. Obergrenze: max. € 300.000,-- pro Jahr pro Projekt

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum beträgt maximal 3 Jahre.

Auswahlkriterien

Für die Auswahl von Projekten gelten die unter Punkt 5, S. 6ff. beschriebenen Kriterien der Richtlinie zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.

EU-Beihilfenrechtliche Grundlagen und Kumulierungsvorschriften

Die EU-notifizierte Richtlinie N532 2007 der Tiroler Zukunftsstiftung zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung enthält drei Förderprogramme. Diese haben das Ziel die Wettbewerbsfähigkeit der Tiroler Unternehmen und deren Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen zu stärken.

Seit 1. September 2009 werden Projekte, die eine Förderung im Rahmen des Programmes K-Regio erhalten, auch aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

Aufgrund der Kofinanzierung aus EU-Mitteln wurden einige Änderungen des Förderprogrammes K-Regio notwendig. Die Änderungen und Ergänzungen gegenüber der bisher geltenden Richtlinie sind im Zusatzdokument für die Abwicklung des Förderprogrammes K-Regio mit Kofinanzierung des EFRE Programms "Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit Tirols 2007–2013" festgehalten. Eine übersichtliche Kurzdarstellung der wesentlichen neuen Bestimmungen finden Sie im Leitfaden K-Regio mit EFRE Kofinanzierung.

Einreichung

Anträge im Programm EFRE K-Regio konnten von 05. Februar 2010 bis 05. Mai 2010, 12.00 Uhr gestellt werden. Derzeit sind keine Einreichungen möglich.

Die Einreichung muss sowohl elektronisch, als auch in Papierform (ungebunden) erfolgen. Neben dem Antragsformular sind eine inhaltliche Projektbeschreibung, die anhand der Gliederung von "Anhang I - Projektbeschreibung EFRE K-Regio" erfolgen muss sowie das Formular "Anhang II - Kosten Finanzierung EFRE K-Regio" zu verwenden.

Einen Leitfaden für die Erstellung des Konsortialvertrages (für den Antrag ist lediglich ein Entwurf notwendig) sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter Downloads.

Wir empfehlen Ihnen, vor Antragstellung einen Beratungstermin in der Tiroler Zukunftsstiftung zu vereinbaren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Ansprechpartnerin

Mag. Johanna Bernhardt
Bereichsleiterin Förderprogramme
Tel. +43.512.576262.14

 

 

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Formulare

Hier finden Sie die Formulare zum Förderprogramm.

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K-Regio Pro Solar

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Projektdetails

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Formulare K-Regio (alt)

Formulare für Projekte aus dem 1. und 2. Call (2008 und 2009) zum Förderprogramm K-Regio.

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Wirtschaftlicher Jahresbericht (.xls)

Jahresbericht (.doc)

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