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Machbarkeitsstudien
Intention und Ausrichtung
Mit Hilfe einer Machbarkeitsstudie kann idealerweise ein Grundstein zu konkreten F&E Projekten gelegt werden. Im Rahmen des Programms Machbarkeitsstudien werden das Aufzeigen von technischen Lösungsmöglichkeiten für Ideen, Studien zur (technischen) Machbarkeit von Ideen sowie Studien zur wirtschaftlichen Umsetzbarkeit eines geplanten Vorhabens gefördert.
Förderbare Kosten
Förderbar sind jene Kosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben stehen. Eine genaue Auflistung der förderbaren Kosten findet sich in der Richtlinie der Tiroler Zukunftsstiftung (vgl. Richtlinie S. 15f.)
Fördernehmer
Im Rahmen dieses Programms werden Projekte, die von mindestens drei Partnern durchgeführt werden, die sich bereits als Konsortium konstituiert haben, gefördert. Dabei müssen mindestens zwei Partner Unternehmen sein, die der Industrie, dem produzierenden Gewerbe oder der produktionsnahen Dienstleistung zugerechnet werden können.
Mindestens ein Kooperationspartner muss ein KMU sein. Zusätzlich gilt, dass höchstens 70 % der Kosten von einem einzelnen Unternehmen getragen werden können. Mindestens zwei Drittel der Partner müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben oder im Zuge der Bewilligung der Beihilfe errichten. Kooperationspartner, die nicht aus Tirol stammen, zählen für das Kriterium der Partneranzahl, erhalten jedoch keine Förderung.
Art & Ausmaß der Förderung
Die Förderung (max. € 50.000,-- pro Jahr) beträgt maximal 50 % der förderbaren Gesamtkosten in Form von Zuschüssen.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beträgt maximal 1 Jahr.
Auswahlkriterien
Für die Auswahl von Projekten gelten die unter Punkt 5, S. 6ff. beschriebenen Kriterien der Richtlinie zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.
EU-Beihilfenrechtliche Grundlagen und Kumulierungsvorschriften
Das Programm unterliegt den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“ Beihilfen in der jeweils geltenden Fassung bzw. den Bestimmungen eines etwaig an deren Stelle tretenden Rechtsaktes vollinhaltlich. Demzufolge darf der Förderbarwert, den der/die Fördernehmer/-in innerhalb von drei Steuerjahren erhält, den absoluten Höchstbetrag von € 200.000 nicht übersteigen.
Einreichung
Anträge für die Förderung von Machbarkeitsstudien können laufend bei der Tiroler Zukunftsstiftung eingebracht werden.
Alle Anträge müssen immer sowohl in elektronischer, als auch in Papierform (ungebunden) erfolgen. Neben dem Antragsformular sind eine inhaltliche Projektbeschreibung, die anhand der Gliederung von "Anhang I - Projektbeschreibung Machbarkeitsstudie" erfolgen muss sowie das Formular "Anhang II - Kosten Finanzierung Machbarkeitsstudie" zu bearbeiten.
Ansprechpartnerin
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Mag. Johanna Bernhardt Bereichsleiterin Förderprogramme Tel. +43.512.576262.14 |
Machbarkeitsstudie. Automatische und kontinuierliche Erfassung von Mischwasser- entlastungen durch einen softwarebasierten Sensor.
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Machbarkeitsstudie. Entwicklung gekrümmter Massivholzelemente.
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Machbarkeitsstudie. Ortung von desorientierten Personen in Betreuungseinrichtungen durch ein neuartiges RFID System.
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Hier finden Sie die Formulare zum Förderprogramm.
Machbarkeitsstudie. Automatische und kontinuierliche Erfassung von Mischwasser- entlastungen durch einen softwarebasierten Sensor.
Nachrichten aus dem Innovations- und Technologieland Tirol.