Die Organe der Tiroler Zukunftsstiftung sind das Kuratorium und die Geschäftsführung (siehe § 7 Gesetz der Tiroler Zukunftsstiftung). Kuratorium und Geschäfts- führung sorgen gemeinsam für einen reibungslosen Ablauf der Agenden der Tiroler Zukunftsstiftung.
Das Kuratorium besteht aus dem nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für die Wirtschaftsförderung zuständigen Mitglied der Landesregierung als Vorsitzendem, dem Vorstand der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung für die Angelegenheiten der Tiroler Zukunftsstiftung zuständigen Abteilung sowie drei weiteren Mitgliedern. Diese werden von der Landesregierung auf die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie haben die Geschäfte auch nach dem Ablauf ihrer Amtsdauer bis zur Bestellung der neuen Mitglieder weiterzuführen. Der Vorsitzende wird im Fall seiner Verhinderung durch den Vorstand der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung für die Angelegenheiten der Tiroler Zukunftsstiftung zuständigen Abteilung vertreten.
Dem Kuratorium obliegt die Beschlussfassung über:
a. die Verwendung von Mitteln der Tiroler Zukunftsstiftung,
b. den Jahresvoranschlag und den Rechnungsabschluss,
c. den Vorschlag für die strategischen Leitlinien der Tiroler Zukunftsstiftung an
die Landesregierung,
d. den Tätigkeitsbericht des Geschäftsführers.
Die Mitglieder des Kuratoriums der Tiroler Zukunftsstiftung sind:
| |
KR Patrizia Zoller-Frischauf (Vorsitzende)
|
| |
Mag. Rainer Seyrling (stv. Vorsitzender) Vorstand der Abteilung Wirtschaft und Arbeit im Amt der Tiroler Landesregierung |
| |
HR Mag. Franz Rauter Vorstand der Abteilung Raumordnung und Statistik im Amt der Tiroler Landesregierung |
| |
Dr. Christoph Swarovski Geschäftsführender Gesellschafter der Tyrolit Schleifmittel Swarovski KG |
| |
Univ.-Prof. Dr. Dieter Lukesch |
Dem Geschäftsführer obliegen:
a. die Besorgung aller zur laufenden Geschäftsführung gehörenden Angelegenheiten
einschließlich der Verfügungen;
b. die Vertretung der Tiroler Zukunftsstiftung nach außen; die Entscheidung über
Personal- und Sachaufwendungen;
c. die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fondsmittel;
d. die Erstellung der Entwürfe des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses;
e. die Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes;
f. die Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums;
g. die Prüfung der Projektanträge.
|
Dr. Harald Gohm |
26.08.2010 Medieninformation: Tiroler Krebsforschung wächst hoch hinaus
17.08.2010 Innovative Sprintkunsteisbahn entwickelt
12.08.2010 FFG Forum 2010
01.09.2010 alpS - Tirol stellt sich den Herausforderungen des Klimawandels
Nachrichten aus dem Innovations- und Technologieland Tirol.